Hundesportverein Düsseldorf – Golzheim 1922 e.V.
Mitglied im Deutschen Sporthund Verband e.V.
Sitz Düsseldorf - Lohausen
Übungsgelände Stadionweg 6, 40474 Düsseldorf.
PLATZORDNUNG
1.Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt den Trainern und dem Platzwart. Für die Trainingsstunden sind die Trainer zuständig. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
2. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung, die Preislisten und andere Vereinsdokumente des „HSV Düsseldorf – Golzheim e.V.“
3. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für Ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
4. Auf dem Parkplatz und den angrenzenden Wegen um und auf dem Hundeplatz gilt Leinenpflicht.
5. Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr und ist ohne Anwesenheit eines Trainers untersagt. Ausnahmen können auf begründeten Antrag zugelassen werden. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten.
6. Auf dem Übungsplatz gilt Rauch-und Alkoholverbot.
7. Auf dem Übungsplatz wird keine Fährtenarbeit durchgeführt.
8. Nach den Trainingsstunden werden alle Wassereimer oder Näpfe geleert und auf dem zugewiesen Platz im Vereinsheim abgestellt.
9. Die Teilnahme am Training/Unterricht ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfausweises und des Versicherungsnachweises möglich. Der Hundehalter ist verpflichtet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für seine/n Hund/e abzuschließen und seine/n Hund/e altersentsprechend impfen zu lassen.
10. Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind, sind vom Übungsbetrieb fern zu halten. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein. Dies gilt auch bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie bei Verstößen gegen die Platzordnung.
11. Vor dem Betreten des Übungsplatzes sollte der Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen haben. Das Lösen auf dem Übungsplatz ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen, auch außerhalb des Vereinsgeländes!
12. Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Das Übungsgelände, die Geräte, die Gebäude und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt. Die Geräte sind nach den Übungsstunden wieder in die Gerätehäuschen zu stellen.
13. Beim Auf-und Abbau vor und nach den Übungsstunden sind die Hunde angeleint oder liegen zuverlässig im Platz.
14. Alle Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen, Flexileinen sind nicht erwünscht.
15. Beim Gassi-Gehen appellieren wir an ein partnerschaftliches und faires Miteinander.
16. Nicht alle Hunde sind verträglich. Bitte nehmt euren Hund bei Begegnungen mit anderen Hunden an die Leine, damit er unter Kontrolle ist. Dies gilt auch für die kurze Strecke vom Auto bis zum Übungsplatz.
17. Hunde im Vereinsheim sind verboten ( Ausgenommen Welpen ).
18. Fremde Hunde sollten nicht angefasst und vor allem NICHT gefüttert werden.
19. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Trainer oder des Vorstandes bzw. des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
20. Alle Gäste und Mitglieder des HSV Düsseldorf – Golzheim e.V verzichten auf ihr Recht am eigenen Bild ( §22 & §23 KUG ). Eine Rücknahme des Einverständnisses zur Veröffentlichung von pers. Bildern muss an die Geschäftsführung schriftlich erfolgen.
Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.
Wir danken für Euer Verständnis!
Euer Vorstand